Seitenpfad:

Gemeinsamer Aufruf zur Unterstützung der Streichung des § 219a StGB - Kundgebung: Samstag, 26. Januar 2019, 12:00 Uhr, Marktplatz

26.01.2019, 12:00:00
Bremer Marktplatz.

 

Gemeinsamer Aufruf zur Unterstützung der Streichung des § 219a StGB- Kundgebung: Samstag, 26. Januar 2019, 12:00 Uhr, Marktplatz.

Am 12. Dezember 2018 hat die SPD mit der CDU/CSU ein Kompromisspapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ ausgehandelt. Dieses Papier, erfüllt nicht die Forderung der SPD im Land Bremen nach einer ersatzlosen Streichung des 219a StGB, ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Auf Druck der SPD betont das Papier wichtige Punkte: Die Notwendigkeit, den von ungewollter Schwangerschaft betroffenen Frauen Hilfe und Unterstützung zu geben, ist Prämisse des Papiers, wozu insbesondere neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gehören. Dass der Staat hier eine Pflicht zur Information der betroffenen Frauen hat, ist von der SPD ebenso durchgesetzt worden wie die Notwendigkeit, gesetzlich Klarheit darüber zu schaffen, dass Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Nicht zuletzt stellt das Papier klar, dass die gynäkologische Ausbildung auch die Qualifizierung im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich gewährleisten muss.

Demgegenüber und vor dem Hintergrund, dass die SPD-Bundestagsfraktion als erste Fraktion einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des §219a StGB vorgelegt hat, sind die von CDU/CSU in dem Kompromiss eingebrachten Ansätze scharf zu kritisieren. So ist auf Druck der CDU/CSU in dem Papier vereinbart, eine Studie zu den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche in Auftrag zu geben. Angesichts der Begleitrhetorik seitens der Union ist klar, dass für CDU/CSU, anders als für die SPD, eine solche Studie mitnichten das - sinnvolle - Ziel hat, Hilfe- und Unterstützungsangebote für die betroffenen Frauen zu verbessern. Vielmehr steht dahinter die frauenfeindliche Unterstellung, Frauen seien nicht in der Lage, die möglichen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs einzuschätzen und ab-zuwägen, sondern müssten vor ihren Entscheidungen geschützt werden. Diese frauenverachtende Sichtweise teilt die Union mit vermeintlichen „Lebensschützern“ ebenso wie mit der AFD. Es ist damit offensichtlich, dass die CDU/CSU hier das Recht der Frauen auf freien Zugang zu objektiven Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch mit der Vornahme eines Abbruchs gleichsetzt. Das ist eine zutiefst zynische Sichtweise, die keiner Frau in irgendeiner Notsituation hilft.

Wir fordern weiterhin die Streichung des §219a StGB und rufen Euch zur Unterstützung der Kundgebung am Samstag, 26. Januar 2019, 12:00 Uhr auf dem Bremer Marktplatz auf!

 

Sascha Karolin Aulepp, SPD-Landesvorsitzende

Sybille Böschen, Gleichstellungspolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion/FH Bremen

Shantha Chaudhuri, ASF-Landesvorsitzende