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Beschluss des Landesparteitages vom 26.10.2019

26.10.2019

B 18 (Antrag A 23) - Pflegekinder nicht für ihre Unterbringung aufkommen lassen

Das erste selbstverdiente Geld ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in ein selbstständiges Leben, denn nur so lässt sich der Umgang mit Geld und das Sorgen für sich selbst erlernen. Aber auch das Gefühl, sich etwas verdient zu haben und sich durch die eigene Arbeit Wünsche erfüllen zu können, ist eine wichtige Erfahrung für junge Menschen, das für ihre Entwicklung von elementarer Bedeutung ist. Dieses trifft besonders auf diejenigen zu, die sich in der Obhut des Staates befinden und anstatt bei ihren leiblichen Eltern in Pflegefamilien oder sozialen Einrichtungen aufwachsen. Sie sind besonders darauf angewiesen, mit 18 Jahren selbst für sich sorgen zu können, da sie sich dann zumeist nicht mehr in staatlicher Obhut befinden.

Wenn diese Menschen aber anfangen zu arbeiten, müssen sie – solange sie sich in staatlicher Obhut befinden – eine erheblichen Teil ihrer Einkünfte (bis zu 75 Prozent) an den Staat abgeben, um sich damit an den Kosten ihrer Unterbringung zu beteiligen. Dies ist zutiefst ungerecht und untergräbt jegliche Anreize für Jugendliche, den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Außerdem nimmt es ihnen die Möglichkeit ein Teil ihres Geldes z. B. für einen Führerschein oder den Auszug zu sparen.

Die Jugendlichen müssen dabei für eine Maßnahme aufkommen, welche sie in den meisten Fällen nicht verschuldet haben. Daneben kann es in Pflegefamilien zu Konflikten kommen, da die leiblichen Kinder – im Gegensatz zu den Pflegekindern – ihr gesamtes Gehalt behalten dürfen. Dies führt zu einer zu zusätzlichen Bestrafung der Jugendlichen, die sich sowieso schon in einer schwierigen Situation befindet und legt ihnen unnötig Steine in den Weg. Aus diesem Grund ist eine Abschaffung dieser Regel notwendig, um diesen jungen Leuten dieselben Chancen einzuräumen wie anderen

Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in staatlicher Obhut und vergleichbaren Maßnahmen der Erziehungshilfe soll abgeschafft werden.

Die Bürgerschaftsfraktion und die Bundesabgeordneten der SPD Land Bremen sind aufgefordert, sich für die Abschaffung auf Bundesebene einzusetzen.