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Reiserecht ändern – Kunden besser schützen

26.10.2019

Antrag der SPD LAND BREMEN zum ordentlichen Bundesparteitag (Dezember 2021)

Die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook und verbundener Unternehmen stellt sich für die Reisenden, die ihre Reise ganz oder teilweise bereits bezahlt haben, für die Mitarbeiter, für die Reisebüros und für Hotelunternehmen und nicht zuletzt für die Staatskasse wegen unterbliebener Steuerzahlungen als eine große Katastrophe dar. Weltweit bangen Hoteliers um Zahlungen. Der Schaden beläuft sich auf mehrere 100.000.000 Euro.

Urlauber, die ihre Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Versicherung Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. Pressemitteilungen zufolge kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Ansprüche von Reisenden befriedigt werden können. Nach Mitteilung der Versicherung werden die gesamten Ersatzansprüche der versicherten Summe gegenübergestellt und anteilig beglichen. Es wird damit gerechnet, dass die Kunden nicht mit der vollen Summe, sondern nur anteilig entschädigt werden. Betroffen sind weit über 140.000 Kunden.

Die Begrenzung möglicher Ersatzleistungen wegen Insolvenz des Reiseveranstalters auf 110.000.000 EUR ergibt sich aus § 651k Abs. 2 BGB und kann mithin durch eine Entscheidung des Bundestages verändert werden. Eine Erhöhung dieser Summe ist jedoch (leider) vor kurzem durch die zuständigen Gremien abgelehnt worden.

Der Bundesparteitag der SPD spricht sich für eine Änderung des bestehenden Reiserechts aus. Kunden der Reisebüros gehen davon aus, dass die in den jeweiligen Vertragsbedingungen erwähnte Insolvenzversicherung das volle finanzielle Risiko für den Fall einer Insolvenz der Fluggesellschaft oder des Reise Unternehmens abdeckt. Kaum einem Kunden ist bewusst, dass die Haftung des Insolvenzversicherers begrenzt ist.

 

Den meisten Kunden ist nicht geläufig, dass das gesamte Insolvenzrisiko des (lediglich) mit 110.000.000 Euro abgedeckt ist. Dieser Betrag beruht auf einer Entscheidung des Bundestages, die wiederum auf einen Vorschlag der Bundesregierung zurückgeht und ist seit den neunziger Jahren nicht erhöht worden. Nach Auffassung des Landesparteitages ist es dringend notwendig, eine Anpassung vorzunehmen – nicht nur wegen der Inflation und des Zeitablaufs, sondern um die Risiken der Reisenden künftig in jedem Fall in voller Höhe abzudecken.

Da mit einer Erhöhung dieses Betrages auch die Versicherungsprämien steigen werden, muss damit gerechnet werden, dass auch die Reisepreise geringfügig steigen werden. Dieser Nachteil ist aber gegenüber dem Verlustrisiko, das den Reisenden – wie geschehen – droht, hinzunehmen. Das Risiko trifft vor allem Kunden, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Viele der Kunden haben sich die Reise vom Einkommen abgespart. Mit einer Anpassung der Gesamt-Versicherungssumme könnte nicht nur Bürgerinnen und Bürgern, die über ein geringeres Einkommen verfügen, sondern allen Kunden geholfen werden. Zudem könnte der Schaden von Mitarbeitern und Hoteliers und somit der volkswirtschaftliche Gesamtschaden begrenzt werden.